Was kostet ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz?

Nachdem das Selbstbestimmungsgesetz weiter auf sich warten lässt und ein mögliches Inkrafttreten derzeit in weiter Zukunft liegt, wird für manche transgeschlechtliche Person ein Verfahren nach dem Transsexuellengesetz wieder eine Option. Häufig wird gefragt, was kostet eine Vornamens- und Personenstandsänderung nach dem „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)“ eigentlich? Und wie bei juristischen Angelegenheit üblich, lautet die Antwort: „Es kommt darauf an.“

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Geschäftsmodell TSG-Gutachten – Wie Psycholog*innen transsexuelle Menschen abzocken

Sie glauben, es ist ethisch verwerflich, dass man ein Geschäftsmodell betreibt, das auf der Abzocke einer vulnerablen Gruppe beruht. Sie sind auch der Meinung, dass es dumm ist, damit auch noch offen in sozialen Medien zu prahlen? Aber Sie glauben auch, dass Psycholog*innen doch sowas nicht tun. Psycholog*innen wollen ja schließlich Menschen helfen, mit ihren Problemen und Herausforderungen fertig zu werden. Oder? Nachfolgend zeige ich Ihnen an einem Beispiel, wie Psycholog*innen das Leid und die unwürdige rechtliche Situation transsexueller Menschen zum Geschäftsmodell machen.

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Und die Pathologisierung geschlechtsvarianter Menschen geht weiter…

Am 02.11.2020 findet im Ausschuss für Inneres eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzeentwurf von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes (SelbstBestG) statt. Zwei weitere Parteien – die FDP und DIE LINKE – haben ähnliche Entwürfe für Selbstbestimmungsgesetze eingebracht. Es sollen nun Sachverständige gehört werden.
Unter anderem soll der umstrittene Kinderarzt und -psychologe Alexander Korte gehört werden. Dieser vertritt die Ansicht, dass geschlechtsvariante Kinder erst nach Durchleben der Pubertät wissen könnten, welches Geschlecht sie haben.

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Wenn Frauen Frauen ausgrenzen

Aktuell entbrennt in der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN eine Diskussion über einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Transsexuellengesetz und Einführung des Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG). Die Partei, welche sich gerne selbst auf die Fahnen schreibt, die Rechte und Interessen von geschlechtsvarianten (transsexuellen, transidenten, transgender, nicht-binäre) Menschen zu vertreten und für deren Anerkennung zu kämpfen scheint nicht damit gerechnet zu haben, dass sich in ihren Kreisen einige „Parteifreundinnen“ befinden, die bei der rechtlichen Anerkennung, insbesondere von transsexuellen Frauen die Grenzen der Selbstbestimmung überschritten sehen.

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Selbstbezeichnung und Selbstwahrnehmung geschlechtsvarianter, transsexueller, transidenter, transgender und nicht-binärer Menschen

Sowohl transsexuelle, transidente, transgender, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen – nachfolgend als geschlechtsvariante Menschen bzw. Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung bezeichnet – kritisieren, dass die Definition und Beurteilung des Geschlechts eines Menschen überwiegend durch Außenstehende erfolgt und die Selbstaussage zum eigenen Geschlecht sowohl von Gerichten, Politik, Medien und Gesellschaft, ja selbst innerhalb der »Community« häufig in Frage gestellt wird. Diese Ausgangssituation war der Anlass, folgende Fragestellungen zu beantworten…

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Die Verantwortung der Medien

Nicht jeder Beitrag zum Thema Transsexualität, Transidentität oder Transgender ist für andere geschlechtsvariante Personen hilfreich, manchmal ist sich auch die Person selbst über mögliche Folgen für andere nicht im Klaren. Vor allem dann, wenn eben negativ besetzte Stereotype und Klischees damit weiter gefestigt werden. Ein Apell an Medienschaffende…

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Varianten der Geschlechtsentwicklung

Der Mythos vom biologischen Geschlecht. Auszug aus meinem aktuellen Buchprojekt „Geschlechtliche Vielfalt in klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU)“ als Beitrag zur aktuellen Diskussion um den Begriff „Variante der Geschlechtsentwicklung“ in Bezug zu § 45b PStG (Vornamens- und Personenstandsänderung).

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Auch die deutsche Politik kann die Entscheidung der WHO nicht länger ignorieren

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 25. Mai 2019 in Genf eine umfassende Änderung ihres globalen Diagnosehandbuchs (ICD, International Classification of Deseases) genehmigt und damit Transsexualität aus den psychischen Störungen gestrichen. Die Weltgesundheitsversammlung, das höchste Gremium der WHO hat mit einer überwältigenden Mehrheit von 194 Mitgliedsstaaten dem neuen Katalog ICD-11 zugestimmt.

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