„Frauen und Männer sind eben nicht gleich und können daher auch nicht gleich behandelt werden!“

Würde ein deutscher Politiker einer demokratischen Partei heute eine solche Aussage treffen, es würde sicherlich für einen Aufschrei sorgen, vor allem bei Frauen. Schließlich feiern wir in diesem Jahr „70 Jahre Grundgesetz“, das in Artikel 3 allen Menschen vor dem Gesetz die gleichen Rechte zusichert. Politiker nahezu jeder Couleur betont derzeit, die Wichtigkeit der ersten drei Artikel unseres Grundgesetzes. Deutschland könne stolz darauf sein, vor 70 Jahren damit eine rechtsstaatliche Basis geschaffen zu haben, damit eine Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen wie zur Zeit der Nationalsozialistischen Diktatur, für immer gebannt wäre.

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„Nur Gleiches muss gleich behandelt werden, Ungleiches muss ungleich behandelt werden“

Am Freitag, den 17.05.2019 fand im Deutschen Bundestag auf Antrag von B90/Die GRÜNEN eine aktuelle Stunde zum Thema „Maßnahmen gegen Homo- und Transfeindlichkeit und fürdie Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ statt. Bevor Sie, lieber lesender Mensch sich nun gelangweilt abwenden und denken, interessiert mich nicht, bin ja nicht schwul, lesbisch, bisexuell, transsexuell, transident, transgender, intersexuell, queer..

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