Selbstbezeichnung und Selbstwahrnehmung geschlechtsvarianter, transsexueller, transidenter, transgender und nicht-binärer Menschen

Sowohl transsexuelle, transidente, transgender, nicht-binäre oder intergeschlechtliche Menschen – nachfolgend als geschlechtsvariante Menschen bzw. Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung bezeichnet – kritisieren, dass die Definition und Beurteilung des Geschlechts eines Menschen überwiegend durch Außenstehende erfolgt und die Selbstaussage zum eigenen Geschlecht sowohl von Gerichten, Politik, Medien und Gesellschaft, ja selbst innerhalb der »Community« häufig in Frage gestellt wird. Diese Ausgangssituation war der Anlass, folgende Fragestellungen zu beantworten:

  1. Wie ist die geschlechtliche Selbstwahrnehmung der befragten Personen und welche Selbstbezeichnung wählen sie zur Beschreibung ihres Geschlechts? Bestehen Kausalitäten bzgl. der Selbstbezeichnung und Selbstwahrnehmung in Bezug zu Alter, Bildung und Geschlechtszuweisung bei Geburt?
  2. Welche Bezeichnungen und Begrifflichkeiten werden akzeptiert bzw. abgelehnt, wenn sie von Personen benutzt werden, die sich selbst nicht der untersuchten Personengruppe zuordnen (z.B. Politik, Therapeuten, Medienschaffende)?

Es sollte außerdem festgestellt werden, inwieweit sich die untersuchte Personengruppe der Definition »Variante der Geschlechtsentwicklung« bzw. »geschlechtsvariant« anschließt, welche die Novellierung des Personenstandsrechts (§45b PStG) seit 18.12.2018 ermöglicht.

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