Jenaer Erklärung – Nicht nur das Konzept der Rasse ist ein typologisches Konstrukt

Die Einteilung der Menschheit in „Rassen“ hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen Menschen geführt. Auch heute noch wird der Begriff „Rasse“ im Zu­sam­menhang mit menschlichen Gruppen vielfach verwendet. „Es gibt hierfür aber keine biologische Begründung und tatsächlich hat es diese auch nie gegeben“, stellen die Ver­fasser der Jenaer Erklärung fest. Und weiter: „Das Konzept der Rasse ist das Ergebnis von Rassismus und nicht dessen Voraussetzung.[1]

Es ist war lange überfällig, dass sich Wissenschaftler dazu erklärt haben, den Beweisen der modernen Genforschung mehr Glauben zu schenken, als ihren „Idolen“ und Vorbildern der Vergangenheit[2]. Viele Jahrzehnte wurden deren Theorien, dass Menschen nicht gleich sind und sich anhand körperlicher bzw. biologischer Merkmale in „Rassen“ einteilen lassen nahezu unwidersprochen weitergetragen. Auch wenn viele Forschende die Einteilung von Menschen in Rassen schon lange kritisierten, so diente der Begriff „Rasse“ dennoch als Begriff zur Beschreibung unterschiedlicher ethnischer Gruppen. Dieses „Rassenkonzept“ ist für die Autoren der „Jenaer Erklärung“ aus Rassismus entstanden – und nicht dessen Voraussetzung.

Die Idee der Existenz von Menschenrassen war von Anfang an mit einer Bewertung dieser vermeintlichen Rassen verknüpft, ja die Vorstellung der unterschiedlichen Wertigkeit von Menschengruppen ging der vermeintlich wissenschaftlichen Beschäftigung voraus. Die vorrangig biologische Begründung von Menschengruppen als Rassen – etwa aufgrund der Hautfarbe, Augen- oder Schädelform – hat zur Verfolgung, Versklavung und Ermordung von Abermillionen von Menschen geführt.

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Doch diese Aussage gilt nicht nur für die Einteilung von Menschen anhand von Körpermerkmalen in verschiedene Rassen. Auch das Geschlecht eines Menschen wird in unserer Gesellschaft und unserem Staat noch immer anhand von körperlichen Merkmalen beschrieben, ja sogar zugewiesen. Auch wenn ein Mensch ein, von seinen Körpermerkmalen abweichendes Wissen zu seinem eigenen Geschlecht hat, muss er (der Mensch) dies in Deutschland durch zwei psychiatrische Gutachten von sogenannten „Experten“ nachweisen. Man muss gegenüber dem Staat einen Nachweis erbringen, einem inneren Zwang zu unterliegen und dass sich dieser Zwang, nach aller Voraussage nach, nicht mehr ändern wird. Und ein Gericht fällt dann, anhand dieser Gutachten ein Urteil über das Geschlecht des antragstellenden Menschen. Ich weiß, ist grotesk – ist aber so. Obwohl die Wissenschaft unzählige Nachweise erbracht hat (siehe: Varianten der Geschlechtsentwicklung und Varianten der Geschlechtsentwicklung (2) auf diesem Blog), dass das Geschlecht eines Menschen nicht an den Genitalien und auch nicht an den Chromosomen ablesbar ist, das typologische Konstrukt „Genital=Geschlecht“ wird von Medizin, Politik und Gesellschaft unwidersprochen und gebetsmühlenartig weitergetragen.

Die Verknüpfung von Merkmalen wie der Hautfarbe mit Eigenschaften oder gar angeblich genetisch fixierten Persönlichkeitsmerkmalen und Verhaltensweisen, wie sie in der Blütezeit des anthropologischen Rassismus verwendet wurden, ist inzwischen eindeutig widerlegt.

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Die Parallelen der Geschlechtszuweisung zum Konzept des Rassismus, wie es die Jenaer Erklärung beschreibt, sind unübersehbar. Auch hier waren es Wissenschaftler, wie der Psychologe John Money und der Sexologe Kenneth Zucker, die in der 2. Hälfte des letzten Jahrhunderts einen „Geschlechtsrassismus“ etablierten, indem sie postulierten, transsexuelle Menschen wären psychisch gestört, da sie sich nicht mit ihrem „(eindeutig) biologischen Geschlecht“, also ihren biologischen Merkmalen, identifizieren könnten. Die Mähr von der „Geschlechtsidentität“ war geboren. Und dieses Identitätskonzept bildet noch heute die Grundlage für die Politik in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Schaffung von Gesetzen (Transsexuellengesetz (D), Transsexuellen-Erlass (A), Personenstandsänderung nach § 45b PStG (D) etc.).
Anhand von biologischen Merkmalen, die eine „Expertenkonferenz“ 2005 in Chicago definiert hat, werden geschlechtsvariante Menschen in „Transsexuelle“ (Transsexuellengesetz) und „Intersexuelle“ (§ 45b PStG) eingeteilt und vom Gesetzgeber unterschiedlich behandelt. Der einen Gruppe wurde eine „gender identity disorder“ („Geschlechtsidentitätsstörung“) zugewiesen, den anderen eine „disorder of sexual development“ („Sexualdifferenzierungsabweichungen“). Mit einem gewissen Sarkasmus kann man sagen: Beiden „Gruppen“ ist gemeinsam, dass sie wohl nicht der „Norm“ entsprechen und deshalb auch nicht wie „normale Menschen“ zu behandeln sind. Und hier schließt sich der Kreis zum Rassismus.

Wie gesagt, Neurowissenschaftler*innen[3] und selbst eine Vielzahl von Psycholog*innen sind mittlerweile zu der Erkenntnis gekommen, dass diese „Störungen“ keine sind, sondern ganz normale Varianten der Natur[4] darstellen. Geschlechtsvariante Menschen fordern deshalb sein vielen Jahren die Möglichkeit eines selbstbestimmten Geschlechtseintrags im Geburtenregister und die Abschaffung der Pathologisierung und Bewertung anhand körperlicher Merkmale.

Das typologische Konstrukt „Genital=Geschlecht“ ist das Ergebnis der Abneigung von Menschen gegenüber anderen, geschlechtsvarianten Menschen, also eine Form des „Rassismus“ und nicht dessen Voraussetzung.

Sorgen wir also dafür, dass nie wieder mit scheinbar biologischen Begründungen Menschen diskriminiert werden und erinnern wir uns und andere daran, dass es der Rassismus ist, der Rassen geschaffen hat und die Zoologie/Anthropologie sich unrühmlich an vermeintlich biologischen Begründungen beteiligt hat.

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[1] Universität Jena, https://www.uni-jena.de/190910_JE.html, Abruf: 13.09.2019

[2] „Am 9. August 2019 jährte sich der 100. Todestag des Jenaer Professors Ernst Haeckel, des „deutschen Darwins”, wohl des bekanntesten deutschen Zoologen und Evolutionsbiologen. Ernst Haeckel, der Begründer der Stammesgeschichtsforschung hat durch seine vermeintlich wissenschaftliche Anordnung von Menschen„rassen” in einem „Stammbaum” in fataler Weise zu einem angeblich wissenschaftlich begründeten Rassismus beigetragen.“ (Jenaer Erklärung, 2019)
[3]
Neurowissenschaftliche Quellen:
Diamond, M., 2019, Transsexualismus als intersexueller Zustand*, S. 69-81, in Scheiber, G. (Hrsg.), 2019, Das Geschlecht in mir, Neurowissenschaftliche, lebensweltliche und theologische Beiträge zu Transsexualität,Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Diamond, M., 2008, Das wichtigste Sexualorgan sitzt zwischen den Ohren, Zeitschrift für Sexualforschung 21(4), S. 369-376

Solms, M., 2019, Die biologischen Grundlagen von Geschlecht, Ein empfindliches Gleichgewicht*, S. 3-22, in Scheiber, G. (Hrsg.), 2019, Das Geschlecht in mir, Neurowissenschaftliche, lebensweltliche und theologische Beiträge zu Transsexualität,Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

Solms, M./Turnbell, O., 2010, Das Gehirn und die innere Welt, Neurowissenschaft und Psychoanalyse, 4. Auflage, Walter Verlag, Mannheim

Swaab, D./Castellanos-Cruz, L./Bao, A., 2019, Gehirn und Geschlecht, Zur Geschlechtsdifferenzierung des menschlichen Gehirns, S. 22-44, in Scheiber, G. (Hrsg.), 2019, Das Geschlecht in mir, Neurowissenschaftliche, lebensweltliche und theologische Beiträge zu Transsexualität,Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Swaab, D., 2004, Sexual differentiation of the human brain: relevance for gender identity, transsexualism and sexual orientation, Gyneocological Endocrinology 2004;19, S. 301-312

[4] Rauchfleisch, Udo, 2014, „Transsexualität – Transidentität. Begutachtung, Begleitung, Therapie.“, Vandenhoeck & Ruprecht (Göttingen), 4. völlig überarbeitete Auflage