„1000 Mal NICHT berührt und 1000 Mal ist NICHTS passiert…“

Vor fünf Jahren, am 15.07.2015 führte Irland ein Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung ein. Irland folgte mit diesem Gesetz unmittelbar nach Malta. Auch in Malta existiert ein ähnliches Gesetz seit nun fünf Jahren (01.04.2015). Die Gesetze dieser Länder legen fest, dass jeder Mensch durch einfache Erklärung beim zuständigen Amt (i.d.R. das Geburtsstandesamt) den Eintrag im Geburtsregister ändern lassen kann. Es sind keine psychologischen/psychiatrischen Gutachten, keine ärztlichen Atteste oder langwierige und teure Gerichtsverfahren notwendig. Beide Staaten gelten als katholisch und eher christlich-konservativ geprägt.
Eine Bilanz…

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